DATEV-Schnittstelle anbinden: Was geht und was nicht

Von Felix Lange, Geschäftsführer, Technik
Veröffentlicht am · 10 Min. Lesezeit
Eine DATEV-Schnittstelle heißt für die meisten Betriebe: Die eigene Software stellt Daten bereit, und die Steuerberatung übernimmt sie in DATEV. Das geht als Datei im DATEV-Format, über DATEV Unternehmen online oder über die Online-Datenservices von DATEV. Einen direkten Schreibzugriff auf die Buchhaltung der Kanzlei gibt es nicht, und ohne die Steuerberatung funktioniert keiner der Wege.
Das Wichtigste in Kürze
- Für viele Betriebe reicht eine Datei im DATEV-Format oder das Hochladen der Belege nach DATEV Unternehmen online; eine Online-Schnittstelle lohnt sich erst bei großer Belegmenge oder täglichem Takt.
- Nach Angaben von DATEV können Hersteller Schnittstellen umsetzen, ohne DATEV-Marktplatz-Partner zu sein; die Dokumentation steht im DATEV Developer Portal.
- Wer die Online-Datenservices in eigene Software einbaut, muss die Schnittstellenvorgaben von DATEV erfüllen, auch ohne Partnerstatus.
- Kontenrahmen, Buchungsschlüssel und Übergabeweg legt die Steuerberatung fest — klären Sie sie, bevor die erste Zeile Code entsteht.
Was ist eine DATEV-Schnittstelle, und welche Wege gibt es?
Viele Steuerberatungskanzleien führen die Buchhaltung ihrer Mandanten in DATEV. „DATEV-Schnittstelle“ ist dabei ein Sammelbegriff. Gemeint ist fast immer: Daten aus Ihrer Software — Rechnungen, Belege, Zahlungen, Stunden — sollen ohne Abtippen bei der Steuerberatung ankommen. Dafür gibt es drei Wege, die sich in Aufwand und Voraussetzungen deutlich unterscheiden.
| Weg | Was übertragen wird | Voraussetzungen | Aufwand in Ihrer Software |
|---|---|---|---|
| Datei im DATEV-Format | Buchungsstapel und Stammdaten als Datei, die die Kanzlei in DATEV importiert | Abstimmung mit der Kanzlei über Konten, Schlüssel und Übergabe | Ein Export, der das Format einhält |
| Upload nach DATEV Unternehmen online | Belege als Datei, per App, im Browser oder per E-Mail-Weiterleitung | Ein Bestand in DATEV Unternehmen online, abgestimmt mit der Kanzlei | Keiner, die Belege werden hochgeladen |
| DATEV-Datenservices | Buchungssätze, Belegdaten und Belegbilder automatisch über die DATEV-Cloud | Je nach Dienst ein Bestand mit Zugriffsrechten in DATEV Unternehmen online, Umsetzung nach den DATEV-Schnittstellenvorgaben | Hoch: Programmierung, Prüfung und Freigabe der Schnittstelle |
Die Reihenfolge der Tabelle ist zugleich eine Empfehlung. Beginnen Sie mit der Frage, ob der einfachste Weg reicht. Erst wenn Menge oder Takt der Daten es verlangen, lohnt sich der nächste.
Wie funktioniert der Export im DATEV-Format?
Das DATEV-Format ist ein von DATEV festgelegtes Dateiformat, mit dem sich Buchungen und Stammdaten aus anderen Programmen in die DATEV-Rechnungswesen-Programme übernehmen lassen. Welche Angaben eine solche Datei enthalten muss und in welchem Aufbau, legt DATEV fest; Ihre Software muss diese Vorgaben genau einhalten.
Für Betriebe sind vor allem zwei Dateiarten wichtig: der Buchungsstapel mit den Buchungen eines Zeitraums, etwa eines Monats, und die Stammdaten, zum Beispiel Kunden und Lieferanten als Debitoren und Kreditoren. Die Formatbeschreibung stellt DATEV im DATEV Developer Portal bereit, dem zentralen Einstieg zu allen DATEV-Schnittstellen.
Der Vorteil dieses Wegs: Er braucht keine Online-Verbindung zu DATEV und lässt sich in fast jede Software einbauen. Der Nachteil: Jemand muss die Datei erzeugen und übergeben, die Kanzlei muss sie importieren, und Fehler fallen oft erst beim Import auf. Für Betriebe mit überschaubarer Belegmenge ist das trotzdem häufig der vernünftigste Weg. Wer heute Rechnungslisten aus einer Tabelle an die Kanzlei schickt, kommt mit einem sauberen Export schon weit; warum gewachsene Tabellen an Grenzen stoßen, steht im Ratgeber Excel als Firmensoftware.
Was leisten DATEV Unternehmen online und die DATEV-Datenservices?
DATEV Unternehmen online ist nach der Beschreibung von DATEV das Programm zum Austausch von Belegen, Daten und Dokumenten zwischen Unternehmen und steuerlichem Berater. Die Anmeldung läuft über SmartCard, mIDentity-Stick oder SmartLogin. Belege kommen auf mehreren Wegen hinein, ohne dass jemand programmieren muss:
- DATEV Upload mobil: Belege mit dem Smartphone digitalisieren und übertragen.
- DATEV Upload online: gescannte oder digitale Belege im Browser nach DATEV Unternehmen online hochladen.
- DATEV Upload Mail: Rechnungen aus dem E-Mail-Postfach an DATEV Unternehmen online weiterleiten.
Für den automatischen Weg aus einer Software heraus gibt es die DATEV-Datenservices. Die wichtigsten für Buchhaltung und Lohn:
- Buchungsdatenservice: überträgt Buchungs- und Stammdaten sowie Belegbilder über die DATEV-Cloud. Die Kanzlei ruft sie als komplette Buchungssätze in ihrem Rechnungswesen-Programm ab; die Belegbilder liegen verknüpft in Belege online.
- Rechnungsdatenservice 1.0: überträgt strukturierte Belegdaten mit den zugehörigen Belegbildern nach DATEV Unternehmen online. Dort entstehen Belegsätze, aus denen Buchungsvorschläge für die DATEV-Rechnungswesen-Programme werden.
- Belegbilderservice Rechnungswesen: überträgt digitale Belege aus der Lösung eines DATEV-Marktplatz-Partners nach DATEV Belege online.
- Lohnimportdatenservice und Lohnaustauschdatenservice: übergeben Stamm- und Bewegungsdaten aus Programmen anderer Anbieter, etwa aus Zeiterfassung oder Personalsoftware, an die DATEV-Lohnprogramme der Kanzlei.
Für den Buchungsdatenservice etwa muss in DATEV Unternehmen online ein Bestand angelegt und mit Zugriffsrechten eingerichtet sein. Für alle Datenservices gilt: Die Software auf der anderen Seite muss die Schnittstellenvorgaben von DATEV erfüllen. DATEV unterscheidet dabei zwischen Marktplatz-Partnern und Schnittstellen-Anbietern ohne Partnerstatus; für die Prüfung und Freigabe der Schnittstellen gelten nach Angaben von DATEV in beiden Fällen die DATEV-Schnittstellenvorgaben.
Was geht mit einer DATEV-Schnittstelle nicht?
Einige Erwartungen an eine DATEV-Schnittstelle lassen sich so nicht umsetzen. Die wichtigsten Grenzen:
- Kein direkter Schreibzugriff: Ihre Software schreibt nicht in die Buchhaltung der Kanzlei. Sie stellt Daten bereit, als Datei oder über die DATEV-Cloud, und die Kanzlei übernimmt sie in ihr Rechnungswesen-Programm.
- Nichts ohne die Steuerberatung: Die Kanzlei legt Kontenrahmen und Buchungslogik fest, importiert die Dateien oder richtet die Datenservices mit ein. Unterstützt sie einen Weg nicht, hilft die beste Schnittstelle nichts.
- Keine Anbindung ohne DATEV-Vorgaben: Die Online-Datenservices werden nach den Schnittstellenvorgaben von DATEV umgesetzt, und nach denselben Vorgaben prüft DATEV die Schnittstelle und gibt sie frei. Beratungsleistungen sind nach den FAQ von DATEV für Software-Hersteller ohne Partnerschaft kostenpflichtig.
- Kein Partnerstatus für ein Einzelprojekt: Voraussetzung für eine Bewerbung als DATEV-Marktplatz-Partner ist ein umgesetzter DATEV-Datenservice, den mindestens 25 Kunden nutzen; im weiteren Verfahren verlangt DATEV unter anderem drei Referenzkunden (Stand: September 2026). Auch dann prüft DATEV die Bewerbung und entscheidet selbst über eine Partnerschaft. Für eine Software, die ein Betrieb für sich allein entwickeln lässt, ist das kein realistisches Ziel.
- Keine Buchhaltung aus der Schnittstelle: Die Schnittstelle transportiert Daten. Ob eine Buchung steuerlich richtig ist, entscheidet die Buchhaltung, nicht der Export.
Für Sie als Betrieb haben diese Grenzen auch eine gute Seite: Jede Buchung, die in DATEV landet, ist durch die Hände der Kanzlei gegangen. Die Verantwortung für die Buchführung bleibt dort, wo die Fachkenntnis liegt.
Welche Anbindungen sind in Betrieben typisch?
| Datenart | Möglicher Weg | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Ausgangsrechnungen | Buchungsstapel im DATEV-Format, dazu die Rechnungen als Belege | Erlöskonten und Steuersätze je Leistung, eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummern |
| Eingangsbelege | Upload nach DATEV Unternehmen online, per Mail-Weiterleitung oder aus Belegsoftware über einen Datenservice | Ein fester Eingangskanal, damit kein Beleg doppelt oder gar nicht ankommt |
| Zahlungsdaten | Absprache mit der Kanzlei: Buchung aus den Kontoumsätzen oder Meldung aus Ihrer Software | Wer die offenen Posten führt und wie beide Seiten abgeglichen werden |
| Lohn-Vorerfassung | Stunden, Zuschläge und Fehlzeiten aus der Zeiterfassung, per Datenservice oder nach Vorgabe der Kanzlei | Lohnarten und Personalnummern müssen zur Lohnabrechnung der Kanzlei passen |
| Kunden- und Lieferantenstammdaten | Stammdaten im DATEV-Format oder über einen Datenservice | Nummernkreise für Debitoren und Kreditoren, die zu denen der Kanzlei passen |
Für Ausgangsrechnungen kommt die elektronische Rechnung hinzu. Nach der Übergangsregel in § 27 Abs. 38 UStG dürfen Rechnungen über Umsätze aus den Jahren 2025 und 2026 noch bis zum 31. Dezember 2026 auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format übermittelt werden. Für Umsätze im Jahr 2027 gilt das bis zum 31. Dezember 2027 nur noch für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat; unabhängig vom Umsatz bleibt 2027 außerdem der elektronische Datenaustausch im EDI-Verfahren mit Zustimmung des Empfängers zulässig (Stand: September 2026). Wer jetzt eine Software für Rechnungen bauen lässt, sollte das strukturierte Rechnungsformat deshalb von Anfang an einplanen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung; welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, klärt Ihre Kanzlei.
Eingangsrechnungen sind Buchungsbelege und nach § 147 AO acht Jahre aufzubewahren. Wie das bei Rechnungen per E-Mail technisch aussieht, beschreibt der Ratgeber E-Mail-Archivierung nach GoBD.
Wie gehen Sie bei der Anbindung vor?
Mit der Steuerberatung sprechen
Klären Sie, welcher Kontenrahmen für Ihren Betrieb geführt wird, etwa einer der DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 oder SKR 04. Klären Sie außerdem, welche Buchungsschlüssel verwendet werden — Kennziffern, mit denen DATEV unter anderem die Umsatzsteuer einer Buchung steuert — und auf welchem Weg die Kanzlei Daten annehmen möchte.
Datenfluss festlegen
Welche Daten gehen in welchem Rhythmus in welche Richtung, und wer korrigiert Fehler, Ihre Software oder die Kanzlei? Korrekturen sollten immer an derselben Stelle passieren.
Konten zuordnen
Jede Leistung, jeder Steuersatz und jede Zahlungsart bekommt in Ihrer Software ein Konto aus dem Kontenrahmen der Kanzlei. Diese Zuordnungstabelle stimmt die Kanzlei ab, nicht der Entwickler.
Probeexport mit echten Fällen
Ein Monat mit realen Vorgängen, einschließlich Gutschrift, Storno und Sonderfällen, wird exportiert und von der Kanzlei probeweise übernommen.
Abgleichen
Summen, Umsatzsteuer und offene Posten werden zwischen Ihrer Software und der Buchhaltung verglichen. Abweichungen werden geklärt, bevor der Regelbetrieb beginnt.
Regelbetrieb vereinbaren
Termin, Verantwortliche und Vorgehen bei Fehlern werden aufgeschrieben. Ändert die Kanzlei später etwas am Kontenrahmen, muss die Zuordnung in Ihrer Software nachgezogen werden.
Wenn Sie ein Altsystem ersetzen, das bisher die Daten an die Kanzlei geliefert hat, gehört die Umstellung der Übergabe in den Umstellungsplan. Wie Sie dabei ohne Unterbrechung vorgehen, steht im Ratgeber Legacy-Software ablösen.
Welcher Weg reicht für Ihren Betrieb?
Die ehrliche Antwort lautet meist: der einfachste, der funktioniert.
- Wenige Belege, keine eigene Rechnungssoftware: Upload nach DATEV Unternehmen online. Keine Programmierung, sofort nutzbar.
- Eigene Software schreibt die Rechnungen: Export im DATEV-Format, abgestimmt mit der Kanzlei. Überschaubarer Aufwand, unabhängig von einer Partnerschaft mit DATEV.
- Hohe Belegmenge, täglicher Takt: Eine Standardsoftware eines DATEV-Marktplatz-Partners mit geprüfter Anbindung ist hier oft wirtschaftlicher als eine eigene Umsetzung der Datenservices.
Eine eigene Anwendung lohnt sich, wenn Ihr Ablauf so speziell ist, dass keine Standardsoftware ihn abbildet. Die DATEV-Anbindung ist dann ein Baustein davon, nicht der Grund für das Projekt. Wann sich eine Eigenentwicklung lohnt und wann nicht, beschreibt die Seite zur Individualsoftware.
Passende Leistung
Individualsoftware
Wir bauen Anwendungen mit Schnittstellen zu Ihren vorhandenen Systemen und Export in offene Formate; der Umfang steht vorher im Fachkonzept mit Festpreisangebot. Ob statt einer Eigenentwicklung ein Standardprodukt besser passt, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden — 7 Tage die Woche, auch an Feiertagen.
Quellen und Stand
- DATEV — FAQ für Software-Hersteller (DATEV-Marktplatz)
- DATEV — DATEV Schnittstellen Anbieter
- DATEV — Erste Schritte zum Partnerstatus am DATEV-Marktplatz
- DATEV — DATEV Buchungsdatenservice
- gesetze-im-internet.de — § 27 UStG: Allgemeine Übergangsvorschriften (Abs. 38: elektronische Rechnung)
Stand der Angaben: . Preise, Fristen und Programme ändern sich; maßgeblich ist jeweils die verlinkte Quelle. Der Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Über den Autor
Felix Lange
Mitgründer und Geschäftsführer, Technik, Rentavo-Services
Verantwortlich für Architektur, Entwicklung und Qualitätssicherung. Baut die Systeme, die wir bei unseren Kunden betreiben — und betreibt sie auch selbst.
- ISTQB Certified Tester, Foundation Level 4.0
- Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung
- Studium Wirtschaftsingenieurwesen
Häufige Fragen
Die Kurzfassung zu den Fragen, die an dieser Stelle am häufigsten gestellt werden.
Braucht meine Software eine DATEV-Zertifizierung?
Für einen Export im DATEV-Format nicht. Die Formatbeschreibung stellt DATEV im Developer Portal bereit, und nach Angaben von DATEV können Hersteller Schnittstellen umsetzen, ohne Marktplatz-Partner zu sein. Wer die Online-Datenservices einbaut, muss die DATEV-Schnittstellenvorgaben erfüllen, die auch Prüfung und Freigabe regeln. Der Status als DATEV-Marktplatz-Partner ist ein eigener Schritt mit eigenen Voraussetzungen und für ein Einzelprojekt nicht nötig.
Kann meine Software direkt in die DATEV-Buchhaltung meiner Kanzlei buchen?
Nein. Ihre Software stellt Daten bereit, als Datei im DATEV-Format oder über die DATEV-Cloud, und die Kanzlei übernimmt sie in ihr Rechnungswesen-Programm. Beim Buchungsdatenservice ruft die Kanzlei komplette Buchungssätze ab, beim Rechnungsdatenservice 1.0 entstehen Buchungsvorschläge. Die Kontrolle darüber, was in den Bestand gelangt, bleibt in jedem Fall bei der Steuerberatung.
SKR 03 oder SKR 04 — was muss meine Software können?
Ihre Software muss den Kontenrahmen verwenden, den die Kanzlei für Ihren Betrieb führt. Beide sind Standardkontenrahmen von DATEV: SKR 03 ordnet die Konten nach den Abläufen im Unternehmen, SKR 04 nach dem Aufbau von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Technisch heißt das: eine Zuordnungstabelle, die jedem Erlös, jedem Steuersatz und jeder Zahlungsart ein Konto zuweist, abgestimmt mit der Kanzlei.
Was kostet eine DATEV-Anbindung?
Das hängt am Weg. Der Upload nach DATEV Unternehmen online braucht keine Entwicklung. Ein Export im DATEV-Format ist ein überschaubarer Baustein einer Software, dessen Aufwand vor allem an der Zahl der Sonderfälle hängt. Die Umsetzung eines Online-Datenservices ist deutlich aufwendiger. Ob für DATEV Unternehmen online oder einen Datenservice Gebühren anfallen und wer sie trägt, erfahren Sie von Ihrer Steuerberatung.
Wer korrigiert Fehler in übertragenen Daten?
Legen Sie das fest, bevor die erste Datei übertragen wird. Wird eine Rechnung in Ihrer Software storniert, muss die Buchhaltung davon als Storno oder Gutschrift erfahren, nicht durch stilles Löschen. Korrigiert die Kanzlei stattdessen direkt in DATEV, weichen die Datenbestände dauerhaft voneinander ab. Eine eindeutige Belegnummer in beiden Systemen macht Abweichungen auffindbar.
