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Interne IT-Kraft oder externer Dienstleister? Eine Rechnung

Von , Geschäftsführer, Technik
Veröffentlicht am · 11 Min. Lesezeit

Ob sich eine interne IT-Kraft oder ein externer Dienstleister rechnet, entscheidet der Vergleich der Vollkosten mit dem tatsächlichen Bedarf: Eine eigene Stelle kostet neben dem Bruttogehalt rund 21 Prozent Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, dazu Arbeitsplatz, Werkzeuge, Weiterbildung und Vertretung. Ein Dienstleister bringt ein Team und Vertretung mit, eine interne Kraft kennt den Betrieb. Oft ist die Kombination die realistische Lösung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf das Bruttogehalt einer IT-Kraft zahlt der Arbeitgeber 2026 rund 21 Prozent Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, solange das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt.
  • Zu den Lohnnebenkosten kommen Arbeitsplatz, Werkzeuge und Lizenzen, Weiterbildung, Suche und Einarbeitung sowie eine Lösung für Urlaub und Krankheit.
  • Eine einzelne IT-Kraft fehlt schon wegen des gesetzlichen Mindesturlaubs mindestens 20 Arbeitstage im Jahr, bei einer Fünftagewoche gerechnet — die Vertretung muss trotzdem geregelt sein.
  • Ein Dienstleister rechnet anders ab: Monatsbetrag für einen vereinbarten Umfang, Projekte gesondert; Weiterbildung, Werkzeuge und Vertretung stecken in seiner Kalkulation.
  • Für viele Betriebe ist ein Hybridmodell realistisch: eine interne Ansprechperson für den Alltag, ein Dienstleister für Betrieb, Sicherheit und Vertretung.

Was kostet eine interne IT-Kraft wirklich?

Wer eine IT-Stelle schaffen will, denkt zuerst an das Gehalt. Für die Rechnung ist das Bruttogehalt aber nur der erste Posten. Die Vollkosten einer Stelle setzen sich so zusammen:

  • Bruttogehalt: laut Arbeitsvertrag, einschließlich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, dazu Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Arbeitsplatz: Raum, Möbel, Rechner, Telefon und der Anteil an den laufenden Bürokosten.
  • Werkzeuge und Lizenzen: Software für Überwachung, Fernwartung, Dokumentation und Passwortverwaltung, dazu Testgeräte und Werkzeug.
  • Weiterbildung: Schulungen, Herstellerzertifizierungen, Fachliteratur — und die Arbeitszeit dafür.
  • Suche und Einarbeitung: Stellenanzeigen, Vorstellungsgespräche und die Zeit, bis die neue Kraft die Umgebung wirklich kennt.
  • Vertretung: Wer kümmert sich bei Urlaub und Krankheit? Diese Lücke entsteht bei jeder Einzelstelle und muss zusätzlich gelöst werden.

Welches Gehalt für Ihre Region realistisch ist, zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Er weist das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter nach Beruf aus und lässt sich nach Region, Alter, Geschlecht, Branche und Anforderungsniveau filtern. Die Auswertungen reichen derzeit bis zum Stichtag 31. Dezember 2025.

Wie hoch sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026?

Die Beiträge zur Sozialversicherung tragen Arbeitgeber und Beschäftigte grundsätzlich je zur Hälfte. Beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Satzes, den die jeweilige Krankenkasse festlegt. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Beschäftigte allein. Für 2026 ergibt sich diese Rechnung:

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026 (Stand: September 2026)
VersicherungszweigBeitragssatzAnteil ArbeitgeberGrundlage
Rentenversicherung18,6 %9,3 %Deutsche Rentenversicherung, § 168 SGB VI
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %§ 341 und § 346 SGB III
Krankenversicherung14,6 %7,3 %§ 241 und § 249 SGB V
Zusatzbeitrag Krankenversicherungje nach Kasse, amtlicher Durchschnitt 2026: 2,9 %Hälfte, beim Durchschnitt 1,45 %Bundesgesundheitsministerium
Pflegeversicherung3,6 %1,8 % (in Sachsen 1,3 %)Bundesgesundheitsministerium
Summe—rund 21,15 %beim amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag, außerhalb Sachsens

Der Durchschnitt von 2,9 Prozent ist ein Rechenwert, den das Bundesgesundheitsministerium für 2026 bekannt gegeben hat. Die Kassen weichen davon ab: Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands reichen die Zusatzbeiträge von 2,18 bis 4,39 Prozent, und die meisten Kassen liegen über 2,9 Prozent (Stand: September 2026). Maßgeblich ist der Satz der Kasse, bei der die Person versichert ist.

Dazu kommen weitere Arbeitgeberbeiträge. Die Insolvenzgeldumlage liegt 2026 beim gesetzlichen Satz von 0,15 Prozent (§ 360 SGB III). Die Umlagen U1 und U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz finanzieren die Erstattung von Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsleistungen; ihre Sätze legt die Krankenkasse in ihrer Satzung fest (§ 7 und § 9 AAG). Die U1 zahlen nur Betriebe mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten, Auszubildende nicht mitgezählt (§ 1 AAG). Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung setzt die zuständige Berufsgenossenschaft fest.

Die Beiträge wachsen nicht unbegrenzt mit dem Gehalt. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr). Auf den Teil des Gehalts oberhalb dieser Grenzen fallen keine Beiträge an. Die Bundesregierung schreibt diese Rechengrößen jedes Jahr nach der Lohnentwicklung fort; prüfen Sie die Werte, wenn Sie für ein späteres Jahr rechnen. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; die genauen Beiträge für eine konkrete Stelle ermittelt Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Was kostet eine IT-Stelle im Jahr? Ein Rechenbeispiel

Rechenbeispiel mit Annahmen: Das Bruttogehalt ist eine frei gewählte Annahme, keine Gehaltsstatistik. Setzen Sie Ihren eigenen Wert ein, etwa den Median aus dem Entgeltatlas für Ihre Region oder das Gehalt aus einer konkreten Bewerbung. Auch Arbeitsplatz, Werkzeuge, Weiterbildung und Einarbeitung sind Annahmen, die Sie durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen sollten.

Rechenbeispiel mit Annahmen: Jahreskosten einer internen IT-Kraft
PositionAnnahme oder GrundlageBetrag im Jahr
BruttogehaltAnnahme: 4.500 € im Monat, zwölf Gehälter54.000 €
Arbeitgeberanteile Sozialversicherung21,15 % (Sätze 2026, amtlicher durchschnittlicher Zusatzbeitrag)11.421 €
Insolvenzgeldumlage0,15 % nach § 360 SGB III81 €
ArbeitsplatzAnnahme: Raum, Rechner und Telefon anteilig3.000 €
Werkzeuge und LizenzenAnnahme: Überwachung, Fernwartung, Dokumentation2.000 €
WeiterbildungAnnahme: Schulungen und Fachliteratur2.000 €
Suche und EinarbeitungAnnahme: 9.000 €, verteilt auf drei Jahre3.000 €
Summeohne U1, U2 und Berufsgenossenschaft75.502 €

Im Beispiel kostet die Stelle rund 75.500 € im Jahr, knapp 40 Prozent mehr als das Bruttogehalt. Weil 54.000 € unter beiden Beitragsbemessungsgrenzen liegen, gelten die Beitragssätze hier auf das volle Gehalt.

Aufschlussreich ist der Blick auf die Tage, an denen die Person tatsächlich da ist. Rechnen Sie mit rund 250 Arbeitstagen im Jahr; das ist eine Annahme, die genaue Zahl hängt von Bundesland und Kalender ab. Davon gehen mindestens 20 Urlaubstage ab: Das Bundesurlaubsgesetz schreibt in § 3 mindestens 24 Werktage vor, das sind bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage. Nimmt man als weitere Annahme zehn Krankheitstage an, bleiben 220 Anwesenheitstage. Jeder davon kostet im Beispiel rund 343 €.

An den übrigen rund 30 Tagen fehlt die IT-Kraft — und gerade dann braucht es jemanden, der sich auskennt. Im Krankheitsfall zahlen Sie das Gehalt nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bis zu sechs Wochen weiter. Die Vertretung kostet zusätzlich.

Wie setzen sich die Kosten eines externen Dienstleisters zusammen?

Für Dienstleister gibt es keinen belastbaren Marktpreis, den wir Ihnen seriös nennen könnten; die Angebote unterscheiden sich im Umfang zu stark. Was sich vergleichen lässt, ist die Kostenstruktur:

Kostenstruktur: interne IT-Kraft und Dienstleister im Vergleich
KostenblockInterne IT-KraftExterner Dienstleister
GrundkostenGehalt plus Arbeitgeberanteile, festMonatsbetrag für einen vereinbarten Umfang, fest
Werkzeuge für den IT-Betriebträgt der BetriebTeil der Kalkulation des Dienstleisters
Weiterbildungträgt der BetriebTeil der Kalkulation des Dienstleisters
Urlaub und KrankheitLücke, Vertretung kostet zusätzlichVertretung ist Sache des Dienstleisters, im Vertrag prüfen
Projektein der Arbeitszeit, solange sie reichtin der Regel gesondertes Angebot
Präsenz vor Orttäglich im Hausnach Bedarf, Anfahrt je nach Vertrag
BindungKündigungsfristen des ArbeitsrechtsVertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Um beides zu vergleichen, bitten Sie Dienstleister um ein Angebot für genau den Umfang, den die interne Stelle abdecken soll, und rechnen es auf ein Jahr hoch — mit Projekten und Vor-Ort-Einsätzen in realistischer Menge. Wie die Preismodelle aussehen und wie Sie Angebote vergleichbar machen, steht im Ratgeber Was kostet IT-Betreuung?.

Ehrlich ist auch: Ein Dienstleister ist nicht automatisch günstiger. Wenn täglich viele kleine Anliegen vor Ort anfallen, kann eine Person im Haus die wirtschaftlichere Lösung sein.

Was spricht außer dem Preis für intern oder extern?

Die Rechnung ist die eine Hälfte der Entscheidung. Die andere sind Faktoren, die sich schlecht in Euro ausdrücken lassen:

  • Wissen im Haus: Eine interne Kraft kennt Abläufe, Menschen und Fachanwendungen. Ein Dienstleister holt das über Dokumentation auf, aber nur mit der Zeit.
  • Bandbreite: Netzwerk, Server, Microsoft 365, Datensicherung und IT-Sicherheit sind jeweils eigene Fachgebiete. Eine einzelne Person deckt selten alle gleich tief ab, ein Team verteilt sie auf mehrere Köpfe.
  • Verfügbarkeit: Die interne Kraft ist während der Arbeitszeit sofort ansprechbar, im Urlaub gar nicht. Ein Dienstleister reagiert innerhalb der vereinbarten Servicezeit zu zugesagten Zeiten, sitzt aber nicht am Nebentisch.
  • Abhängigkeit: Intern hängt die IT an einer Person, extern an einem Anbieter. Beides lässt sich begrenzen: mit Dokumentation, die Ihnen gehört, und Zugängen, die in Ihrer Hand liegen.
  • Steuerung: Einer angestellten Kraft geben Sie Aufgaben direkt. Einen Dienstleister steuern Sie über Vertrag und Leistungsbeschreibung.

Wie groß das Risiko der Abhängigkeit von einer Person ist, zeigt sich spätestens, wenn sie kündigt. Was dann zu tun ist, beschreibt der Notfallplan, wenn der IT-Administrator geht.

Wann ist ein Hybridmodell die bessere Lösung?

Die Frage „intern oder extern“ legt eine Entweder-oder-Entscheidung nahe. Für viele kleine Betriebe ist die Kombination realistischer: eine interne Ansprechperson, die den Betrieb kennt, und ein Dienstleister, der Betrieb, Sicherheit und Vertretung übernimmt. Die interne Person muss dafür keine Vollzeit-IT-Kraft sein.

Auch das BSI rät Organisationen, die IT-Leistungen auslagern, genug eigene Fähigkeiten und Kompetenzen zu behalten, um einer Abhängigkeit vom Anbieter vorzubeugen. Genau diese Rolle übernimmt die interne Ansprechperson. So kann die Aufgabenteilung aussehen:

  • Intern: erste Anlaufstelle für Kollegen, Ein- und Austritte melden, einfache Störungen, Beschaffung anstoßen, den Dienstleister steuern.
  • Extern: Überwachung, Updates, Datensicherung mit Wiederherstellungstests, Firewall, Server, Verwaltung von Microsoft 365, Projekte und Vertretung.

Damit das funktioniert, müssen die Zuständigkeiten schriftlich feststehen und die Zugänge in einem gemeinsamen Tresor liegen. Was ein Vertrag mit dem Dienstleister dafür regeln sollte, von der Leistungsbeschreibung bis zu den Mitwirkungspflichten, steht in der Checkliste zum Managed-Services-Vertrag. Wie wir mit internen Ansprechpersonen und Administratoren zusammenarbeiten, beschreibt die Seite zur IT-Betreuung.

Welche Lösung passt zu welcher Situation?

Einen festen Schwellenwert, ab wie vielen Mitarbeitern sich eine eigene IT-Kraft lohnt, gibt es nicht. Die Tabelle ordnet typische Situationen ein. Sie ersetzt nicht die Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen.

Entscheidungshilfe nach Situation
SituationNaheliegende LösungWarum
Täglich viele Anliegen vor Ort, eigene Technik in Produktion oder LagerInterne Kraft, Dienstleister für Vertretung und SpezialthemenPräsenz zählt, aber eine Person allein hat Urlaub und wird krank
Überschaubare IT mit Standardausstattung, wenige StörungenExterner DienstleisterDer Bedarf füllt keine eigene Stelle
Eine technisch interessierte Person im Team kümmert sich bereits nebenbeiHybridAnlaufstelle im Haus, Betrieb und Sicherheit beim Dienstleister
Auflagen wie NIS2 oder Branchenvorgaben mit NachweispflichtenDienstleister oder Hybrid mit klar verteilten RollenSpezialwissen und Dokumentation werden laufend gebraucht
Der interne Administrator kündigtDienstleister zur Überbrückung, danach neu entscheidenDie Übergabe muss laufen, bevor eine Nachbesetzung feststeht
Der Betrieb braucht die IT auch nachts oder am WochenendeErreichbarkeit und Reaktionszeit je Priorität vertraglich festhalten, intern mit mehreren Personen oder über einen Anbieter mit durchgehender ErreichbarkeitDurchgehende Erreichbarkeit trägt nur mit geregelter Vertretung, nicht mit einer einzelnen Person

Die letzte Zeile betrifft auch uns. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, an 365 Tagen im Jahr, und das hängt nicht an einer einzelnen Person: Kritische Meldungen laufen auf beide Gründer auf, es gibt eine feste Vertretungsregelung, die Systeme sind dokumentiert, und die Zugänge liegen im gemeinsamen Passwort-Tresor. Wer die IT auch nachts oder am Wochenende braucht, sollte trotzdem im Vertrag festhalten, was als Notfall zählt und welche Reaktionszeit je Priorität gilt. Kritische und hohe Priorität bearbeiten wir auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen; die beiden unteren Stufen sind in Werktagen bemessen.

Passende Leistung

IT-Betreuung & Managed Services

Wir übernehmen Überwachung, Wartung, Datensicherung und Support — als alleiniger IT-Dienstleister oder als Rückendeckung für Ihre interne IT-Kraft, mit Zugängen im gemeinsamen Passwort-Tresor.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden — 7 Tage die Woche, auch an Feiertagen.

Quellen und Stand

Stand der Angaben: . Preise, Fristen und Programme ändern sich; maßgeblich ist jeweils die verlinkte Quelle. Der Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Porträtfoto von Felix Lange

Über den Autor

Felix Lange

Mitgründer und Geschäftsführer, Technik, Rentavo-Services

Verantwortlich für Architektur, Entwicklung und Qualitätssicherung. Baut die Systeme, die wir bei unseren Kunden betreiben — und betreibt sie auch selbst.

  • ISTQB Certified Tester, Foundation Level 4.0
  • Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung
  • Studium Wirtschaftsingenieurwesen
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Fragen

Häufige Fragen

Die Kurzfassung zu den Fragen, die an dieser Stelle am häufigsten gestellt werden.

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine eigene IT-Kraft?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die Aufgaben eine Stelle tatsächlich füllen und ob Sie die Vertretung bei Urlaub und Krankheit lösen können. Rechnen Sie die Vollkosten einer Stelle gegen ein Dienstleisterangebot mit demselben Umfang. Ein Hinweis auf eine eigene Stelle ist viel Tagesgeschäft vor Ort, das sich nicht aus der Ferne erledigen lässt.

Kann ein Mitarbeiter die IT nebenbei übernehmen?

Als Ansprechperson ja, als alleinige IT meist nicht. Nebenbei heißt: Die Zeit fehlt, wenn es brennt, und für Sicherheitsthemen fehlt oft das Fachwissen. Sinnvoll ist eine klare Abgrenzung: Die Person nimmt Anliegen auf, erledigt Einfaches und steuert den Dienstleister. Updates, Datensicherung und Firewall sollten nicht davon abhängen, ob sie gerade Zeit hat.

Ist ein IT-Dienstleister günstiger als ein eigener Administrator?

Nicht automatisch. Ein Dienstleister erspart Ihnen Lohnnebenkosten, Arbeitsplatz, Werkzeuge, Weiterbildung und die Vertretungslücke, berechnet dafür aber einen Monatsbetrag und Projekte. Welche Seite günstiger ist, zeigt nur der Vergleich mit Ihren Zahlen: Vollkosten der Stelle auf der einen Seite, Jahreskosten eines Angebots mit gleichem Umfang auf der anderen.

Welche Kosten einer internen IT-Stelle werden leicht übersehen?

In einer ersten Rechnung fehlen oft Weiterbildung, Werkzeuge und Lizenzen für den IT-Betrieb, Suche und Einarbeitung sowie die Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Dazu kommen Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Ein weiterer Posten wird erst später sichtbar: der Wissensverlust, wenn die Person den Betrieb verlässt und nichts dokumentiert ist.

Gilt die Rechnung auch für eine Teilzeitstelle?

Im Prinzip ja. Die Sozialversicherungsbeiträge sinken mit dem Gehalt, weil sie als Prozentsatz berechnet werden. Arbeitsplatz, Werkzeuge, Weiterbildung und Einarbeitung schrumpfen dagegen kaum mit der Stundenzahl. Die Vertretungslücke wird sogar größer, weil die Person an mehr Tagen nicht da ist. Rechnen Sie deshalb die Kosten je tatsächlicher Arbeitsstunde, nicht nur je Monat.

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