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Lastenheft für Software schreiben: Aufbau und die typischen Lücken

Von , Geschäftsführer, Technik
Veröffentlicht am · 11 Min. Lesezeit

Ein Lastenheft für Software beschreibt aus Sicht des Auftraggebers, was die Anwendung leisten soll — nicht, wie sie gebaut wird. Hinein gehören Ausgangslage, Ziele, Nutzer, heutige Abläufe, Anforderungen, Mengengerüst, Schnittstellen, Rahmenbedingungen, Abnahmekriterien und das, was ausdrücklich nicht gewünscht ist. Die typischen Lücken sind Sonderfälle, Rechte, Datenmigration und der spätere Betrieb.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Lastenheft beschreibt, was die Software leisten soll; das Pflichtenheft beschreibt, wie der Auftragnehmer es umsetzt.
  • Beschreiben Sie Probleme und Abläufe statt fertiger Lösungen — sonst bestellen Sie die Bildschirmmaske, die Sie aus der alten Software kennen.
  • Die teuersten Lücken sind Sonderfälle, Rechte, Datenmigration und ein fehlendes Mengengerüst, weil sie erst kurz vor der Fertigstellung auffallen.
  • Jede Anforderung bekommt eine Priorität nach Muss, Soll und Kann und ein Abnahmekriterium, das sich mit Ja oder Nein prüfen lässt.
  • Ein Kapitel „Ausdrücklich nicht gewünscht“ verhindert, dass der Umfang im Projekt unbemerkt wächst.

Was ist der Unterschied zwischen Lastenheft und Pflichtenheft?

Die beiden Begriffe stammen aus dem Projektmanagement; die DIN 69901-5 legt fest, was darunter zu verstehen ist. Sinngemäß ist das Lastenheft dort die Gesamtheit der Forderungen, die der Auftraggeber an die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers stellt. Das Pflichtenheft enthält die Vorgaben, die der Auftragnehmer daraus für die Umsetzung erarbeitet. Kurz gesagt: Das Lastenheft beschreibt, was gebraucht wird und wofür. Das Pflichtenheft ist die Antwort des Auftragnehmers — wie und womit er die Anforderungen umsetzen will.

Ein Vorgehen für beide Dokumente beschreibt die VDI-Richtlinie 2519 Blatt 1 (Ausgabe Dezember 2001). Sie wurde für Materialfluss- und Automatisierungssysteme geschrieben, die Arbeitsteilung ist in Softwareprojekten aber dieselbe: Der Betrieb kennt seine Abläufe, der Entwickler kennt die Technik. Keiner von beiden kann die Arbeit des anderen ersetzen.

Lastenheft und Pflichtenheft im Vergleich
MerkmalLastenheftPflichtenheft
Wer schreibt es?Der Auftraggeber, also Ihr BetriebDer Auftragnehmer, also der Softwareanbieter
Welche Frage beantwortet es?Was soll die Software leisten, und wofür?Wie und womit wird das umgesetzt?
SpracheDie Fachsprache Ihres BetriebsFachliche und technische Beschreibung
ZeitpunktVor der Anfrage bei AnbieternNach der Auftragsklärung, vor der Umsetzung
Wofür es dientGrundlage für vergleichbare AngeboteGrundlage für Umsetzung und Abnahme

In kleineren Projekten heißt das zweite Dokument oft anders — Fachkonzept, Spezifikation, Leistungsbeschreibung. Der Name ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass am Ende ein Dokument steht, das beide Seiten gelesen und freigegeben haben und an dem sich die Abnahme messen lässt.

Wann lohnt sich ein Lastenheft, und wie ausführlich muss es sein?

Ein Lastenheft lohnt sich, sobald Sie mehr als ein Angebot einholen oder einen Festpreis wollen. Ohne schriftliche Anforderungen rechnet jeder Anbieter mit eigenen Annahmen, und die Angebote lassen sich nicht vergleichen. Welche Faktoren den Preis dann tatsächlich bestimmen, steht im Ratgeber Was kostet Individualsoftware?.

Der Umfang richtet sich nach dem Vorhaben, nicht nach einer Seitenzahl. Für ein abgegrenztes Werkzeug, das genau eine Aufgabe erledigt, genügen wenige Seiten. Eine Anwendung mit mehreren Rollen, Schnittstellen und Datenübernahme braucht deutlich mehr. Ein kurzes Lastenheft, das die schwierigen Fälle vollständig beschreibt, ist besser als ein langes, das nur den Normalfall ausführlich darstellt.

Auch wenn noch offen ist, ob es überhaupt eine Eigenentwicklung wird, ist das Lastenheft der richtige erste Schritt. Mit denselben Anforderungen prüfen Sie fertige Produkte. Wie Sie zwischen beiden Wegen abwägen, beschreibt der Ratgeber Individualsoftware oder Standardsoftware.

Wie ist ein Lastenheft aufgebaut? Gliederung als Vorlage

Die folgende Gliederung passt für die meisten Softwarevorhaben in kleinen und mittleren Betrieben. Zwei Begriffe darin brauchen eine Erklärung: Nicht-funktionale Anforderungen beschreiben nicht, was die Software tut, sondern wie gut — wie schnell, wie verfügbar, wie sicher. Das Mengengerüst sind die Zahlen, mit denen die Software umgehen muss: Datensätze, Vorgänge, Nutzer, Wachstum.

Gliederung eines Lastenhefts für Software
KapitelWas hineingehörtLeitfrage
1. AusgangslageBetrieb, heutiger Zustand, Anlass für das VorhabenWas funktioniert heute nicht, und seit wann?
2. ZieleWas nach der Einführung besser sein soll, möglichst messbarWoran merken Sie in einem Jahr, dass es sich gelohnt hat?
3. Nutzer und RollenWer mit der Software arbeitet, in welcher Funktion und von wo ausWer darf was sehen, ändern und freigeben?
4. Abläufe heuteDie tatsächlichen Arbeitsschritte, mit Beispielen und SonderfällenWas passiert, wenn etwas vom Normalfall abweicht?
5. Funktionale AnforderungenWas die Software tun soll, je Ablauf und mit PrioritätWas muss am ersten Tag funktionieren?
6. Nicht-funktionale AnforderungenAntwortzeiten, Verfügbarkeit, Bedienung, SicherheitWas wäre zu langsam, was zu kompliziert?
7. Daten und MengengerüstWelche Daten, wie viele Datensätze, wie viele gleichzeitige Nutzer, welches WachstumWie viele Vorgänge fallen im Monat an?
8. SchnittstellenSysteme, mit denen Daten ausgetauscht werden, in welche Richtung und wie oftWo tippt heute jemand Daten von Hand ab?
9. RahmenbedingungenDatenschutz, Hosting, Aufbewahrungspflichten, vorhandene ITWo müssen die Daten liegen, und wer betreibt die Software?
10. AbnahmekriterienPrüfbare Bedingungen, unter denen die Software als fertig giltMit welchen Testfällen prüfen Sie die Lieferung?
11. Ausdrücklich nicht gewünschtFunktionen und Bereiche, die bewusst nicht dazugehörenWas soll die Software ausdrücklich nicht können?

Das letzte Kapitel wird am häufigsten vergessen und erspart am meisten Streit. Was dort steht, muss niemand anbieten, niemand bauen und niemand testen. Und wenn es später doch gebraucht wird, ist klar, dass es eine Erweiterung ist und kein Mangel. Kapitel, die für Ihr Vorhaben keine Rolle spielen, dürfen Sie weglassen — aber bewusst, nicht aus Versehen.

Welche Lücken hat fast jedes Lastenheft?

Lücken in einem Lastenheft fallen selten beim Lesen auf, sondern erst, wenn die Software fast fertig ist. Dann sind sie teuer. Diese Punkte fehlen besonders oft:

  • Sonderfälle: Beschrieben ist der Normalfall. Aber was passiert bei einer Gutschrift, einer Teillieferung, einem Kunden mit zwei Anschriften? Fragen Sie die Personen, die den Ablauf täglich machen, nach den Fällen, in denen sie heute improvisieren.
  • Rechte und Vertretung: Wer darf Preise ändern, wer Rechnungen freigeben, wer Daten löschen? Und wer übernimmt, wenn diese Person im Urlaub ist?
  • Datenmigration: Welche Altdaten übernommen werden, aus welchen Quellen, in welchem Zustand — und wer sie vorher bereinigt. Gewachsene Tabellen enthalten oft Dubletten und Freitext, wo Zahlen stehen sollten; mehr dazu im Ratgeber Excel als Firmensoftware.
  • Mengengerüst: Ohne Zahlen zu Datensätzen, Nutzern und Wachstum kann niemand beurteilen, ob eine Lösung in drei Jahren noch trägt.
  • Auswertungen: Welche Listen, Berichte und Exporte die Geschäftsführung oder die Steuerberatung braucht, wird oft erst nach dem Start gefragt.
  • Betrieb und Wartung: Wer die Software betreibt, sichert und aktualisiert, wer bei einer Störung zuständig ist und was mit Quellcode und Dokumentation passiert, wenn die Zusammenarbeit endet.
  • Umstellung: Wie der Wechsel vom alten auf das neue System laufen soll, mit Stichtag oder Parallelbetrieb. Die Möglichkeiten vergleicht der Ratgeber Legacy-Software ablösen.

Barrierefreiheit gehört ins Lastenheft, wenn Verbraucher über die Software Verträge abschließen können, etwa in einem Online-Shop oder einem Buchungsportal. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG). Gemeint sind Angebote auf Webseiten und in Apps, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen; das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Eine rein interne Anwendung, die nur Ihre Mitarbeitenden nutzen, richtet sich nicht an Verbraucher und dürfte deshalb nicht unter diese Pflichten fallen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung — ob das Gesetz in Ihrem Fall greift, klärt im Zweifel eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Wie formulieren Sie Anforderungen, die sich prüfen lassen?

Die Qualität eines Lastenhefts hängt weniger an der Gliederung als an den einzelnen Anforderungen. Drei Regeln helfen:

  • Probleme beschreiben, nicht Lösungen: „Die Disposition muss auf einen Blick sehen, welche Aufträge heute noch offen sind“ ist eine Anforderung. „Wir brauchen eine Tabelle mit Ampelfarben“ ist eine Lösung — womöglich die, die Sie aus der alten Software kennen. Wer das Problem beschreibt, lässt dem Anbieter Raum für einen besseren Weg.
  • Beispiele mitgeben: Ein echter, anonymisierter Vorgang mit allen Zahlen erklärt mehr als eine Seite Beschreibung. Legen Sie typische Belege, Listen und Ausdrucke bei, auch die unschönen.
  • Nach Muss, Soll und Kann ordnen: Muss heißt, ohne diese Funktion ist die Software für Sie wertlos. Soll heißt, wichtig, aber notfalls in einer zweiten Stufe. Kann heißt, wünschenswert, wenn es wenig kostet.
Beispiele: unklare und prüfbare Anforderungen
UnklarPrüfbar
Die Software soll schnell sein.Die Liste der offenen Aufträge ist mit dem heutigen Datenbestand nach höchstens zwei Sekunden vollständig geladen.
Die Software soll einfach zu bedienen sein.Eine neue Mitarbeiterin legt nach einer kurzen Einweisung einen Auftrag ohne Hilfe an.
Es soll eine DATEV-Schnittstelle geben.Ausgangsrechnungen werden monatlich im DATEV-Format an die Steuerberatung übergeben; Kontenrahmen und Übergabeweg sind mit ihr abgestimmt. Was dabei möglich ist, beschreibt der Ratgeber zur DATEV-Schnittstelle.
Die Daten sollen sicher sein.Nur die Rollen Buchhaltung und Geschäftsführung sehen Bankverbindungen; jede Änderung daran wird mit Zeitpunkt und Person protokolliert.

Jede Anforderung sollte so formuliert sein, dass sich am Ende mit Ja oder Nein beantworten lässt, ob sie erfüllt ist. Das ist die Brücke zu den Abnahmekriterien: Aus einer prüfbaren Anforderung wird fast von selbst ein Testfall. Die Zahlen in den Beispielen sind Platzhalter — setzen Sie die Werte ein, die für Ihren Betrieb gelten.

Wie gehen Sie beim Schreiben vor?

  1. Verantwortliche Person bestimmen

    Eine Person im Betrieb hält das Dokument zusammen und entscheidet bei Widersprüchen. Ohne diese Rolle wird das Lastenheft zur Sammlung von Einzelwünschen.

  2. Abläufe mit den Beteiligten aufnehmen

    Sprechen Sie mit den Personen, die den Ablauf täglich machen, nicht nur mit der Leitung. Der beschriebene und der tatsächliche Ablauf unterscheiden sich fast immer.

  3. Anforderungen sammeln und ordnen

    Jede Anforderung bekommt eine Nummer, eine Priorität und, wo möglich, ein Beispiel. Doppelte und widersprüchliche Wünsche fallen beim Ordnen auf.

  4. Mengengerüst und Rahmenbedingungen ergänzen

    Zahlen zu Datensätzen, Nutzern und Wachstum, dazu Vorgaben zu Datenschutz, Hosting und Aufbewahrung. Oft hilft ein Blick in die vorhandenen Systeme, um die Zahlen zu ermitteln.

  5. Abnahmekriterien festlegen

    Für jede Muss-Anforderung mindestens ein Testfall: Ausgangssituation, Handlung, erwartetes Ergebnis.

  6. Gegenlesen lassen

    Lassen Sie das Dokument von jemandem lesen, der nicht beteiligt war. Jede Rückfrage zeigt eine Stelle, an der ein Anbieter raten müsste.

Rechnen Sie damit, dass gute Anbieter Rückfragen stellen. Rückfragen sind kein Zeichen für ein schlechtes Lastenheft, sondern dafür, dass jemand es gründlich gelesen hat. Ein Festpreisangebot ohne eine einzige Rückfrage verdient eher Misstrauen.

Was passiert, wenn das Lastenheft fertig ist?

Mit dem Lastenheft holen Sie Angebote ein. Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch, was jeder Anbieter aus Ihren Anforderungen gemacht hat: Welche Punkte fragt er nach, welche lässt er stillschweigend weg, welche Annahmen trifft er? Zwei Angebote mit ähnlichem Preis können sehr unterschiedliche Leistungen beschreiben.

Nach der Vergabe entsteht aus dem Lastenheft das Pflichtenheft oder Fachkonzept. Lesen Sie es gründlich und geben Sie es erst frei, wenn Sie Ihre Abläufe darin wiedererkennen. Was dort nicht steht, wird in der Regel nicht gebaut — und was dort falsch steht, wird falsch gebaut.

Rechnen Sie damit, dass sich Anforderungen im Projekt noch ändern, weil viele erst sichtbar werden, wenn man die Software ausprobiert. Wer Individualsoftware entwickeln lässt, sollte deshalb auf lauffähige Zwischenstände in kurzen Abständen achten. Dann fällt eine falsche Annahme nach wenigen Wochen auf und nicht erst bei der Abnahme.

Passende Leistung

Individualsoftware

Wir nehmen Ihre Abläufe in einem Workshop mit den Personen auf, die sie täglich machen, und schreiben daraus ein Fachkonzept mit Festpreisangebot. Beides gehört Ihnen, auch wenn Sie sich am Ende für einen anderen Anbieter entscheiden.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden — 7 Tage die Woche, auch an Feiertagen.

Quellen und Stand

Stand der Angaben: . Preise, Fristen und Programme ändern sich; maßgeblich ist jeweils die verlinkte Quelle. Der Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Porträtfoto von Felix Lange

Über den Autor

Felix Lange

Mitgründer und Geschäftsführer, Technik, Rentavo-Services

Verantwortlich für Architektur, Entwicklung und Qualitätssicherung. Baut die Systeme, die wir bei unseren Kunden betreiben — und betreibt sie auch selbst.

  • ISTQB Certified Tester, Foundation Level 4.0
  • Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung
  • Studium Wirtschaftsingenieurwesen
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Fragen

Häufige Fragen

Die Kurzfassung zu den Fragen, die an dieser Stelle am häufigsten gestellt werden.

Muss ein Lastenheft nach DIN oder VDI aufgebaut sein?

Nein. Die DIN 69901-5 legt fest, was die Begriffe bedeuten, und die VDI-Richtlinie 2519 Blatt 1 beschreibt ein mögliches Vorgehen. Beide sind Empfehlungen; verbindlich werden sie erst, wenn ein Vertrag oder eine Vorschrift auf sie verweist. Wie Sie Ihr Lastenheft gliedern, entscheiden Sie selbst. Wichtig ist, dass es vollständig ist, dass jede Anforderung prüfbar ist und dass beide Seiten darunter dasselbe verstehen.

Wie lang sollte ein Lastenheft sein?

Eine sinnvolle Seitenzahl gibt es nicht. Der Maßstab ist, ob ein Anbieter ohne Raten ein Angebot machen kann. Den Umfang bestimmen vor allem Rollen, Schnittstellen, Datenübernahme und Sonderfälle, weniger die Zahl der Bildschirmmasken. Beginnen Sie deshalb mit den Abläufen und ihren Ausnahmen und ordnen Sie diese erst danach in die Gliederung ein. Ausführlich wird es dort, wo heute improvisiert wird.

Kann der Softwareanbieter das Lastenheft für uns schreiben?

Er kann dabei helfen, etwa indem er Ihre Abläufe in einem Workshop aufnimmt und ordnet. Die Inhalte — Ziele, Abläufe, Prioritäten — müssen aber aus Ihrem Betrieb kommen. Achten Sie darauf, dass das Ergebnis Ihnen gehört und so geschrieben ist, dass Sie damit auch bei einem anderen Anbieter ein Angebot einholen können. Sonst ist das Dokument ein Verkaufsinstrument und keine Anforderungsbeschreibung.

Was passiert, wenn sich Anforderungen im Projekt ändern?

Das ist normal. Vereinbaren Sie vorab ein Verfahren: Änderung schriftlich festhalten, Aufwand und Auswirkung auf Termine bewerten lassen, dann entscheiden. Bei einem Festpreis wird aus einer Änderung ein Nachtrag mit eigenem Preis. Halten Sie jede freigegebene Änderung auch im Pflichtenheft oder Fachkonzept fest, damit die Abnahme am Ende gegen den aktuellen Stand geprüft wird und nicht gegen den ursprünglichen.

Brauchen wir auch für Standardsoftware ein Lastenheft?

Ja, meist in kürzerer Form. Das Lastenheft ist dann Ihre Prüfliste für die Auswahl: Jede Muss-Anforderung wird bei jedem Produkt abgehakt oder gestrichen. Lassen Sie sich Standardsoftware mit Ihren eigenen Beispielen vorführen statt mit den Demodaten des Herstellers. Sonderfälle, die ein Produkt nicht abbildet, fallen so vor dem Kauf auf und nicht danach.

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